- Kleinsendung
- Waren, die nicht-gewerblich aus Drittstaaten in die EU eingeführt werden. K. sind von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, wenn der Gesamtbetrag der Sendung 45 Euro nicht übersteigt. Zudem dürfen bei Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken, Parfüms, Kaffee oder Tee bestimmte Höchstmengen nicht überschritten werden.
Lexikon der Economics. 2013.